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Internationale Ganztagsschule
in deutscher Sprache - Internat möglich

Hausordnung der

Internationalen DeutschenSchule Faro/Portugal

in deutscher Sprache - mit Internat

§1Grundsätze des Miteinanderumgehens

Grundprinzip des Umgangs an unserer Schule ist gegenseitige Achtung und Höflichkeit!

Meinungsverschiedenheiten, Spannungen und Konflikte sind unvermeidlich. In diesem Zusammenhang sollten zwei Grundsätze gelten:

1.Jeder hat das Recht, auf solche Probleme aufmerksam zu machen und auf eine Lösung zu drängen.

2.Zugleich hat jeder die Pflicht, anderen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und niemanden in seiner Persönlichkeit zu verletzen.

§2Mitbestimmung

Es steht jedem frei, seine Probleme über gewählte Personen (Klassensprecher/

Beratungslehrer) oder einer Person seines Vertrauens oder Gremien (Schülerrat/Lehrerrat/Schulkonferenz ) zur Sprache zu bringen. Auch Schüler- und Wandzeitungen

können dazu genutzt werden. In jedem Fall muss das unter Einhaltungvon § 1 , Punkt 2 geschehen

 

§3 Wichtige Bestimmungen

Die Anwesenheit im obligatorischen wie fakultativen Unterricht ist Pflicht.

1.Die Unterrichtszeit ist für die Schüler wie Lehrer bindend.

2.Ab 8.40 Uhr ist die Schule geöffnet und die Klassenzimmer sind ab 8.55.Uhr(außer Fachkabinette) betretbar. Nach der letzten Nutzung sind die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen.

3.Das Verlassen des Schulgeländes ist während der planmäßigen Unterrichtszeit nicht gestattet, bis auf folgende Ausnahmen:

·Erziehungsberechtigte holen für kurze Zeitden Schüler mit Genehmigung der Direktion ab:

·Für Arztbesuche :Schüler/innen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen.

·Schüler/innen über 16 Jahren dürfen nur mit Genehmigung der Direktorin das Schulgelände verlassen.

·Wegen anderer Gründe ist die Direktorin zu befragen.

4.Für mutwillig oder fahrlässig herbeigeführte Schäden am Schulinventar oder anderweitig können die Verursacher finanziell und im allgemeinen zur Verantwortung gezogen werden.

5.Das Rauchen ist für alle weder im Schulhaus noch in den andern Schulhäusern oder im Internat noch aufdem Schulgelände gestattet.

6.Bestimmungen für Internatsbewohner werden extra ausgehändigt.

 

§ 4 Gültigkeit ab 19.Juni 1998

Die Hausordnung gilt ab sofort bis auf Widerruf. Begründete Änderungen durch die Schulkonferenz ist möglich.

Die Schulleitung und der Förderverein der

Internationalen Deutschen Schule Faro

 

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